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Winterdienst in Leverkusen für Privatkunden, Gewerbe & Immobilien

Schnee und Eis können Wege, Zufahrten und Hauseingänge innerhalb kurzer Zeit unsicher machen. Mit dem Winterdienst von Philipp’s Gärten müssen Sie die Wetterlage nicht selbst im Blick behalten: Die vereinbarten Flächen werden bei entsprechender Witterung automatisch geräumt und gestreut.

Wir übernehmen den Winterdienst für Privatkunden, Unternehmen, Hausverwaltungen und Immobilien in Leverkusen und Umgebung und berücksichtigen dabei die geltenden Räum- und Streupflichten.

Unsere Leistungen im Winterdienst

Schneeräumen

Bei Schneefall räumen wir die zuvor vereinbarten Flächen und schaffen sichere Wege rund um Grundstück und Gebäude. Die konkreten Bereiche werden vor Beginn der Wintersaison festgelegt.

Streuen bei Schnee & Glätte

Nach dem Räumen beziehungsweise bei entsprechender Glätte bringen wir Streugut auf den vereinbarten Flächen aus. Ziel ist es, die Nutzbarkeit der Wege zu verbessern und die Gefahr durch Schnee und Eis zu reduzieren.

Hauseingänge, Wege & Zufahrten

Zum Winterdienst können unter anderem Hauseingänge, Wege zu Mülltonnenplätzen, Garagenzufahrten und Bereiche entlang der Grundstücksgrenzen gehören. Bei den vereinbarten Räumflächen sieht das aktuelle Leistungskonzept eine Räumbreite von 1,20 Metern vor.

Kontrolle bei unklarer Wetterlage

Eisglätte kann selbst innerhalb eines Stadtteils sehr unterschiedlich auftreten. Ist die Wetterlage nicht eindeutig einzuschätzen, kann Philipp’s Gärten die Situation vor Ort kontrollieren und bei Bedarf die notwendigen Maßnahmen durchführen.

Winterdienst vom 1. November bis 31. März

Die Winterdienstbereitschaft beginnt bei Philipp’s Gärten am 1. November und endet am 31. März des Folgejahres. Innerhalb dieses Zeitraums werden die vereinbarten Arbeiten abhängig von Schneefall und Eisglätte automatisch ausgeführt.

Die Einsätze erfolgen an sieben Tagen in der Woche und auch an Feiertagen. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen Witterungsverhältnisse sowie die geltenden Räum- und Streupflichten. Die konkreten Einsatzbedingungen werden im Rahmen des Winterdienstauftrags vereinbart.

Winterdienst für Privatkunden

Auch bei einem privaten Grundstück können Schnee und Glätte schnell zum Problem werden. Philipp’s Gärten übernimmt den Winterdienst beispielsweise für Hauseingänge, Zuwegungen, Garagenzufahrten und die vereinbarten Flächen entlang der Grundstücksgrenze.

So müssen Sie nicht selbst kontrollieren, ob morgens geräumt oder gestreut werden muss – die vereinbarten Leistungen werden während der Wintersaison automatisch ausgeführt.

Winterdienst für Gewerbe, Hausverwaltungen & Immobilien

Bei gewerblich oder gemeinschaftlich genutzten Immobilien spielt neben dem gepflegten Erscheinungsbild vor allem die sichere Erreichbarkeit eine wichtige Rolle.

Philipp’s Gärten übernimmt den Winterdienst für Unternehmen, Hausverwaltungen, Wohnanlagen und weitere Immobilien. Die zu betreuenden Bereiche werden vor Saisonbeginn festgelegt, sodass im Winter klare Abläufe bestehen und auf Schnee oder Glätte zuverlässig reagiert werden kann.

So funktioniert unser Winterdienst

 

1. Flächen festlegen
Vor Saisonbeginn stimmen wir gemeinsam ab, welche Wege, Eingänge, Zufahrten und weiteren Bereiche in den Winterdienst aufgenommen werden.

2. Bereitschaft während der Wintersaison
Die Winterdienstbereitschaft läuft vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres.

3. Wetterlage beobachten
Die Witterung wird laufend berücksichtigt. Bei schwer einschätzbaren Bedingungen kann zusätzlich eine Kontrolle vor Ort erfolgen.

4. Automatisch räumen und streuen
Bei entsprechender Wetterlage werden die vereinbarten Arbeiten automatisch durchgeführt. Ein zusätzlicher Anruf oder Einzelauftrag ist nicht erforderlich.

Räum- und Streupflichten im Blick

Bei Schnee und Glätte gelten für Grundstückseigentümer und andere Verantwortliche örtliche Räum- und Streupflichten. Im Rahmen unseres Winterdienstes berücksichtigen wir die für die vereinbarten Flächen maßgeblichen Vorgaben und führen die beauftragten Arbeiten entsprechend aus. 

Die genauen Flächen, Einsatzbedingungen und Leistungen werden vor Beginn des Winterdienstes festgelegt.

Winterdienst in Leverkusen und Umgebung

Philipp’s Gärten übernimmt den Winterdienst für Privatkunden, Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen und Immobilien in Leverkusen und der umliegenden Region bis in den Raum Köln und Düsseldorf. Zum Einsatzgebiet gehören unter anderem Langenfeld, Leichlingen, Burscheid, Bergisch Gladbach, Dormagen, Hilden, Köln und Düsseldorf.

Gerade bei Schnee und Eis sind kurze Wege und verlässliche Abläufe entscheidend. Deshalb stimmen wir die zu betreuenden Flächen und den gewünschten Leistungsumfang bereits vor Beginn der Wintersaison individuell ab.

Winterdienst rechtzeitig für die kommende Saison planen

Damit bei den ersten Minusgraden alles geregelt ist, sollten die zu betreuenden Flächen und Leistungen bereits vor Beginn der Wintersaison feststehen.

Gerne sehen wir uns Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie vor Ort an und erstellen ein passendes Angebot für den Winterdienst.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Winterdienst

Was kostet ein Winterdienst in Leverkusen?

    Die Kosten richten sich nach Größe und Art der zu betreuenden Flächen sowie dem vereinbarten Leistungsumfang. Auch Anzahl und Länge von Wegen, Zufahrten oder Eingangsbereichen beeinflussen den Aufwand. Philipp’s Gärten erstellt deshalb ein individuelles Angebot auf Grundlage der tatsächlich zu betreuenden Flächen.

    Muss ich den Winterdienst bei Schneefall jedes Mal anrufen?

    Nein. Während der vereinbarten Wintersaison führt Philipp’s Gärten die beauftragten Winterdienstleistungen automatisch entsprechend der Wetterlage aus. Ein zusätzlicher Abruf durch den Kunden ist nicht erforderlich. 

    Wann ist Philipp’s Gärten im Winterdienst im Einsatz?

    Die Winterdienstbereitschaft läuft vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres. Einsätze erfolgen an sieben Tagen in der Woche und auch an Feiertagen entsprechend der Witterung und den vereinbarten Einsatzbedingungen. 

    Welche Flächen können geräumt und gestreut werden?

    Zum Winterdienst können unter anderem Hauseingänge, Wege zu Mülltonnenplätzen, Garagenzufahrten sowie vereinbarte Flächen entlang der Grundstücksgrenzen gehören. Welche Bereiche tatsächlich betreut werden, wird vor Beginn der Wintersaison individuell festgelegt. 

    Wird bei Glatteis auch ohne Schneefall gestreut?

    Ja. Bei akuter Eisglätte wird abhängig von der Wetterlage reagiert. Da Glätte örtlich sehr unterschiedlich auftreten kann, kann bei unklaren Verhältnissen zusätzlich eine Kontrolle vor Ort sinnvoll sein. 

    Bietet Philipp’s Gärten Winterdienst auch für Privatkunden an?

    Ja. Der Winterdienst wird sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen, Hausverwaltungen und weitere Immobilien angeboten. Die zu betreuenden Bereiche und der gewünschte Leistungsumfang werden individuell vereinbart.

    Bietet Philipp’s Gärten Winterdienst für Gewerbe und Hausverwaltungen an?

    Ja. Philipp’s Gärten übernimmt den Winterdienst auch für Gewerbeimmobilien, Unternehmen, Wohnanlagen und von Hausverwaltungen betreute Objekte. Die benötigten Räum- und Streuflächen werden vor Saisonbeginn festgelegt.

    Welches Streumittel wird beim Winterdienst verwendet?

    Auf den vereinbarten Flächen wird geeignetes Streugut eingesetzt. Art und Umfang des Einsatzes richten sich nach den jeweiligen Bedingungen und den vereinbarten Leistungen.

    Was passiert bei sehr starkem Schneefall oder schwer einschätzbarer Glätte?

    Bei außergewöhnlichen Wetterlagen wird entsprechend der Situation reagiert. Die aktuellen Winterdienstbedingungen sehen zusätzliche Maßnahmen bei starkem Schneefall sowie bei akuter Eisglätte vor. Bei unklarer Witterung kann außerdem eine Kontrolle vor Ort durchgeführt werden. 

    Wo bietet Philipp’s Gärten Winterdienst an?

    Philipp’s Gärten bietet Winterdienst in Leverkusen und der umliegenden Region bis in den Raum Köln und Düsseldorf an. Zum Einsatzgebiet gehören unter anderem Langenfeld, Leichlingen, Burscheid, Bergisch Gladbach, Dormagen, Hilden, Köln und Düsseldorf. Ob ein konkretes Objekt in die Tourenplanung aufgenommen werden kann, prüfen wir gerne im Rahmen Ihrer Anfrage.